Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Datenschutzhinweis: Bei Verwendung der Daten und Ressourcen wird serverseitig die IP-Adresse der abrufenden Stelle inkl. Zeitstempel für mögliche Fehleranalysen sowie bei Diensten zur Absicherung der Dienste protokolliert und gespeichert. Mehr erfahren Sie unter unserer Datenschutzerklärung unter https://www.kreis-viersen.de/datenschutzerklaerung
Schlagwörter: Brüggen Grefrath Kempen Niederkrüchten Nettetal Schwalmtal Viersen Tönisvorst Willich Kreis Viersen 05166 Abgrabungen Abgrabung