FD 8.2 17.03.2015 Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Moers (Stand 17.03.2015) Da die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung zu keiner Verschlechterung der Verkehrssicherheit führen darf, ist dies separat geprüft worden. Dabei standen neben der Sicherstellung der Verkehrssicherheitspflicht besondere Gefahrenpunkte und Angsträume im Mittelpunkt der Prüfung. Durch eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung müssen Fahrzeugführer ihr Fahrverhalten entsprechend der Situation anpassen (geringere Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit). Für Fußgänger muss jedoch weiterhin eine sichere Benutzung der Fußwege ohne Beleuchtung möglich sein. Das bedeutet beispielsweise, dass Fußgänger im Verkehrsraum nicht mit Pflanzgefäßen rechnen müssen. Bei einer Nachtbefahrung und –begehung in Scherpenberg und Meerbeck bei bewölktem Himmel wurden beispielsweise ausreichende Sichtverhältnisse festgestellt. Dies galt auch für Fußgänger, die Einbauten wie Bordsteinkanten, Pflanzbeete etc. rechtzeitig erkennen konnten. Ein objektiver Grund für Angstgefühle konnte nicht bemerkt werden. Weitere Prüfungen: > Besondere Verkehrsräume - Unfallhäufungsstellen der letzten fünf Jahre wurden dahingehend geprüft, ob schlechte Sichtbeziehungen oder die Übersichtlichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Wenn dies der Fall ist, bleibt die Straßenbeleuchtung sofern vorhanden durchgängig angeschaltet. - Bahnübergänge, die durch Personen- und Güterverkehr im Regelbetrieb genutzt werden, bleiben durchgängig beleuchtet. Sie sollen frühzeitig für Fahrzeugführer sichtbar sein. - Bahnunterführungen werden von der Mehrheit als Angstraum empfunden und stellen oft eine Engstelle im Verkehrsnetz dar. Daher bleiben diese durchgängig erleuchtet. - Angsträume, die als solche im Stadtgebiet bekannt sind wie der Bahnhofsbereich oder der Königliche Hof, bleiben durchgängig beleuchtet. - Feuerwachen benötigen im Prinzip keine besondere Straßenbeleuchtung. Je nach Lage im Straßenraum, kann eine durchgängige Beleuchtung notwendig sein. - Krankenhäuser sind durchgängig beleuchtet. Eine Straßenbeleuchtung ist daher nicht erforderlich. - Fußgängerzonen verfügen über eine Vielzahl von Hindernissen (Pflanzkübel, Sitzbänke) sowie Treppen und Rampen. Bei einer nächtlichen Überprüfung (ca. 2.30 Uhr) konnte festgestellt werden, dass sehr viele Geschäfte durchgängig beleuchtet werden. Eine durchgängig Straßenbeleuchtung ist aus verkehrlicher Sicht nur in besonderen Gefahrenbereichen (Sturzgefahr an Treppen u.ä.) notwendig. - Kreisverkehre sind bei Dunkelheit oft erst spät als solche zu erkennen und stellen zusätzlich Orientierungspunkte dar. Daher sind diese durchgängig zu beleuchten. - Punkte der räumlichen Orientierung: Bei Orten von besonderer verkehrlicher Bedeutung oder Straßenverläufen ohne besondere Merkzeichen wie Kreisverkehren, LSA oder ähnlichem, kann es notwendig sein, Orientierungspunkte zu beleuchten (z.B. Bahnhof Moers, Markt Repelen) > Zebrastreifen/ Fußgängerüberwege (FGÜ) Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen sind nach Richtlinie durchgängig zu beleuchten. > Ampeln/ Lichtsignalanlagen (LSA) An den LSA, die bereits nachts abgeschaltet sind, bleibt die Straßenbeleuchtung durchgängig an. Auch LSA, die aufgrund der Lage erst spät gesehen werden können, bleiben durchgängig beleuchtet. An allen anderen LSA wird nachts die Straßenbeleuchtung abgestellt. > Bushaltestellen Die Bushaltestellen, die bereits heute beleuchtet werden und nachts nach 1:30 Uhr noch bedient werden, sind durchgängig zu beleuchten (Wartehallen bzw. Straßenlaternen). Welche Örtlichkeiten bleiben beleuchtet? Besondere Verkehrsräume 1. L 399-Kamper-/ Lintforter-/ Rayer Straße (Unfallhäufungsstelle UHS) 2. Römer-/ Franz-Haniel-/ Königsberger Straße (UHS) 3. Homberger-/ Sand-/ Grenzstraße (UHS) 4. L 475-Krefelder-/ Bendmann-/ Steinbrückenstraße (UHS) 5. Düsseldorfer Straße/ Auffahrt BAB 40 (UHS) 6. Querungshilfe Verbands-/Windmühlenstraße 7. Feuerwache Am Moersbach 8. Markt Repelen (einzelne Lichtpunkte) 9. Kreisverkehr Genender Platz 10. Kreisverkehr Rathausallee/ Oder-/ Liebrechtstraße 11. Unterführung Hebbelstraße 12. Unterführung Orsoyer Allee 13. Kreisverkehr Franz-Haniel-/ Westerbruch-/ Kornstraße 14. Kreisverkehr Universumplatz 15. Bahnübergang Bismarckstraße 16. Bahnübergang Wetterstraße 17. Bahnunterführung Bergwerkstraße/ Eurotec 18. Bahnunterführung Homberger Straße/ Bhf 19. Tunneldurchstich/ Kirschenallee/ Lotharstraße (Bahnhofsumfeld) 20. Bahnunterführung Essenberger Straße 21. Bahnunterführung Asberger Straße 22. Bahnunterführung Rheinhausener Straße 23. Bahnunterführung Siedweg (selbst nicht beleuchtet, jeweils 1 Lichtpunkt vor und nach der Bahnunterführung) 24. Bahnübergang Baerler-/ Wittfeldstraße 25. Treppen und Rampen Unteres Parkdeck, Neuer Wall 26. Treppen, Rampen, Parketagen Parkhaus Kautzstraße 27. Bahnhofsvorplatz mit Kreisel, P+R-Parkplatz, Unterführung, Homberger Straße bis inklusive Knotenpunkt Klever-/ Xantener Straße 28. Treppen Schustergasse 29. Treppen Denkmal Luise Henriette auf der Straße Kastell 30. Treppen Denkmal Altmarkt 31. Treppen Denkmal Neumarkt 32. Treppen Uerdinger Straße (zwischen Stein- und Haagstraße) 33. Treppe Bendmannstraße/ Parkplatz 34. Treppe- und Rampenanlage Kurt-Schumacher-Allee (Höhe Haus-Nr. 2) Durchgang zur Willi-Brandt-Allee 35. Treppe Kurlandstraße (ca. Höhe Haus-Nr. 11) Verbindung zur Rathausallee 36. Treppe Tucheler Weg Verbindung zur Memelstraße 37. Treppe Konrad-Adenauer-Straße Verbindung zum Kulturzentrum Rheinkamp 38. Treppe Römerstraße zur Bergheimer Straße 39. Kreisverkehr Düsseldorfer Straße/ Martin-Luther-Ring 40. Treppen Düsseldorfer Straße 307-309 Zebrastreifen 1. Markt Repelen (Durchfahrt zur Stormstraße) 2. Kreisverkehr Kamp-/ Liebrecht-/ Kressestraße 3. Kreisverkehr Homberger-/ Ernst-Holla-/ Heinrichstraße 4. Kreisverkehr Kirschenallee-/ Ernst-Holla-/ Moselstraße 5. Kreisverkehr Blücher-/ Hoch-/Tauben-/ Hattrop-/ Bahnenstraße 6. Kreisverkehr Tauben-/ Kometenstraße/ Germendonks Kamp 7. Bismarckstraße Höhe Barbarastraße 8. Bismarckstraße Höhe Jahnstraße 9. Kreisverkehr Essenberger-/ Heinrichstraße 10. Kreisverkehr Essenberger Straße/ Am Geldermannshof 11. Kreisverkehr Essenberger-/ Bergstraße 12. Meer-/ Steinstraße 13. Moerser Benden/ Nordring (im Bau) 14. Rheinhausener-/ Leipziger Straße 15. Rheinhausener-/ Wilhelm-Müller-Straße 16. Kreisverkehr Homberger-/ Essenberger-/ Augusta-/ Goethestraße 17. Rheinberger-/ Unterwall-/ Wilhelm-Schroeder-Straße/ Neuer Wall 18. Hülsdonker-/ Repelener-/ Krefelder-/ Unterwallstraße 19. Repelener-/ Mühlenstraße 20. Kreisverkehr Kirchweg/ Dorfstraße/ Niederfeldweg 21. Düsseldorfer Straße/ Kirchweg Ampeln/ Lichtsignalanlagen (LSA) 1. Lintforter Straße/Hoher Weg 2. Willi-Brandt-Allee/ Zur Ladengasse (LSA nachts abgeschaltet) 3. Römer-/ Blücherstraße (LSA nachts abgeschaltet) 4. Römerstraße Höhe Real (LSA nachts abgeschaltet) 5. Homberger Straße/ Gesamtschule 6. Homberger-/ Cecilienstraße 7. L 237 Römer-/ Autobahnzubringer 8. L 237 Römer-/ Siedweg 9. Repelener Straße/ Am Schürmannshütt (LSA nachts abgeschaltet) 10. Krefelder-/ Arnulfstraße (LSA nachts abgeschaltet) 11. Klever-/ Bethanienstraße (LSA nachts abgeschaltet) 12. Wilhelm-Schroeder-Straße Höhe Adolfinum (LSA nachts abgeschaltet) 13. Wilhelm-Schroeder-/ Landwehrstraße (LSA nachts abgeschaltet) 14. Uerdinger-/ Kautzstraße (LSA nachts abgeschaltet) 15. Diergardtstraße/ Im Ohl (LSA nachts abgeschaltet) 16. Filder-/ Wörthstraße (LSA nachts abgeschaltet) 17. Filder Straße Höhe Solimare (LSA nachts abgeschaltet) 18. Düsseldorfer-/ Rheinhausener-/ Vinner Straße (LSA nachts abgeschaltet) 19. Holderberger-/ Filder-/ Moerser Straße 20. Fußgängerampel Düsseldorfer Straße 21. Düsseldorfer Straße/ Kirchweg Haltestellen 1. Repelener Linde 2. Repelener Markt 3. Windmühlenstraße 4. Repelener Siedlung 5. Eurotec 6. Utforter Rathaus 7. Baumstraße 8. Oderstraße 9. Rheinkamper Ring 10. Eicker Wiesen 11. Moers Bahnhof 12. Königlicher Hof 13. Augustastraße 14. Nordring 15. Baerler Straße 16. Bethanien