Entwurf Jahresabschluss 2015

Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

  • Vermögens-,
  • Schulden-,
  • Ertrags- und
  • Finanzlage

der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus:

  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Teilrechnungen
  • Bilanz und
  • Anhang

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle http://www.offenedaten.moers.de
Autor Stadt Moers
Verantwortlicher Melanie Paassen
Version v2016.1
Zuletzt aktualisiert 29. Juni. 2023, 11:41 (UTC)
Erstellt 21. Juli. 2016, 12:41 (UTC)